Baugutachter Lörrach

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Kai Schenk Lörrach

Kai Schenk

Bausachverständiger und Baugutachter

Pfaffenberg 24
79699 Zell im Wiesental
Tel: 07673 880 90 00
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D3 für komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte (Betreiber-/Managementimmobilien) einschließlich Rechte, Belastungen, Begünstigungen sowie grundstücksgleichen Rechten - Marktwertgutachten für Wohneigentum (Eigentumswohnungen) - Beleihungswertermittlung (BelWertV) für Kleindarlehen an wohnwirtschaftlich genutzten Objekten

DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing (FH) Edgar Strohmeier Lörrach
Dipl.-Ing (FH)

Edgar Strohmeier

Bausachverständiger und Baugutachter

Hauptstraße 16
79677 Wembach / Landkreis Lörrach
Tel: 07673 880 90 00
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Qualifikation

  • Diplom Bauingenieur (FH)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Lörrach stehen Ihnen:

  • Herr Kai Schenk
  • Dipl.-Ing (FH) Herr Edgar Strohmeier
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Kai Schenk, Dipl.-Ing (FH) Herr Edgar Strohmeier, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Lörrach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Lörrach kommen bzw. sich nicht in Lörrach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Lörrach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Der Landkreis Lörrach liegt im äußersten Südwesten des Bundeslandes Baden-Württemberg.

Die größte Stadt des Landkreises ist die gleichnamige Stadt Lörrach. Sie liegt ca. 5 Kilometer vom Dreiländereck Deutschland - Frankreich- Schweiz entfernt. 

Rheinfelden ist nach Lörrach die zweitgrößte Stadt des Landkreises Lörrach und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit 2006 ist eine durchgängige Fahrt von Rheinfelden nach Lörrach über die A98 möglich. Rheinfelden (Baden) gehörte ursprünglich der schweizerischen Stadt Rheinfelden an. Eines der Wahrzeichen der Stadt Rheinfelden (Baden) ist der Wasserturm, der 35 Meter in die Höhe ragt.

Nach den Städten Lörrach und Rheinfelden (Baden) ist Weil am Rhein mit einer Einwohnerzahl von rund 29.000 die drittgrößte Stadt des Landkreises Lörrach. Weil am Rhein bildet zusammen mit seiner Nachbarstadt Lörrach eines der 14 Oberzentren von Baden-Württemberg. In Weil am Rhein ist eines der bekanntesten Unternehmen, die Firma Vitra, welche mit ihren architektonischen Besonderheiten zahlreiche Besucher anzieht, ansässig. Zudem hat der weltweite Marktführer für Energie- und Datenübertragung, Conductix-Wampfler AG, seinen Hauptsitz in Weil am Rhein.

Schopfheim ist die viertgrößte Stadt im Landkreis Lörrach. Die Stadt Schopfheim, welche zwischen Schwarzwald und Dinkelberg liegt, gliedert sich in neun Stadtteile und hat rund 19.000 Einwohner. Lörrach und Rheinfelden (Baden) sind von Schopfheim ca. 14 km entfernt.

Grenzach-Wyhlen ist eine Gemeinde im Landkreis Lörrach im äußersten Südwesten Deutschlands und grenzt unmittelbar an die Schweiz.  Das einzige Römermuseum im Landkreis Lörrach befindet sich in Grenzach-Wyhlen. 

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Luisenstraße
79539 Lörrach

Bauamt:
Luisenstraße
79539 Lörrach

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Luisenstraße
79539 Lörrach

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