Sachverständiger Lörrach

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Kai Schenk Lörrach

Kai Schenk

Bausachverständiger und Baugutachter

Pfaffenberg 24
79699 Zell im Wiesental
Tel: 07673 880 90 00
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D3 für komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte (Betreiber-/Managementimmobilien) einschließlich Rechte, Belastungen, Begünstigungen sowie grundstücksgleichen Rechten - Marktwertgutachten für Wohneigentum (Eigentumswohnungen) - Beleihungswertermittlung (BelWertV) für Kleindarlehen an wohnwirtschaftlich genutzten Objekten

DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing (FH) Edgar Strohmeier Lörrach
Dipl.-Ing (FH)

Edgar Strohmeier

Bausachverständiger und Baugutachter

Hauptstraße 16
79677 Wembach / Landkreis Lörrach
Tel: 07673 880 90 00
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Qualifikation

  • Diplom Bauingenieur (FH)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Lörrach stehen Ihnen:

  • Herr Kai Schenk
  • Dipl.-Ing (FH) Herr Edgar Strohmeier
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Kai Schenk, Dipl.-Ing (FH) Herr Edgar Strohmeier, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Lörrach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Lörrach kommen bzw. sich nicht in Lörrach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Lörrach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Der Landkreis Lörrach liegt im äußersten Südwesten des Bundeslandes Baden-Württemberg.

Die größte Stadt des Landkreises ist die gleichnamige Stadt Lörrach. Sie liegt ca. 5 Kilometer vom Dreiländereck Deutschland - Frankreich- Schweiz entfernt. 

Rheinfelden ist nach Lörrach die zweitgrößte Stadt des Landkreises Lörrach und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit 2006 ist eine durchgängige Fahrt von Rheinfelden nach Lörrach über die A98 möglich. Rheinfelden (Baden) gehörte ursprünglich der schweizerischen Stadt Rheinfelden an. Eines der Wahrzeichen der Stadt Rheinfelden (Baden) ist der Wasserturm, der 35 Meter in die Höhe ragt.

Nach den Städten Lörrach und Rheinfelden (Baden) ist Weil am Rhein mit einer Einwohnerzahl von rund 29.000 die drittgrößte Stadt des Landkreises Lörrach. Weil am Rhein bildet zusammen mit seiner Nachbarstadt Lörrach eines der 14 Oberzentren von Baden-Württemberg. In Weil am Rhein ist eines der bekanntesten Unternehmen, die Firma Vitra, welche mit ihren architektonischen Besonderheiten zahlreiche Besucher anzieht, ansässig. Zudem hat der weltweite Marktführer für Energie- und Datenübertragung, Conductix-Wampfler AG, seinen Hauptsitz in Weil am Rhein.

Schopfheim ist die viertgrößte Stadt im Landkreis Lörrach. Die Stadt Schopfheim, welche zwischen Schwarzwald und Dinkelberg liegt, gliedert sich in neun Stadtteile und hat rund 19.000 Einwohner. Lörrach und Rheinfelden (Baden) sind von Schopfheim ca. 14 km entfernt.

Grenzach-Wyhlen ist eine Gemeinde im Landkreis Lörrach im äußersten Südwesten Deutschlands und grenzt unmittelbar an die Schweiz.  Das einzige Römermuseum im Landkreis Lörrach befindet sich in Grenzach-Wyhlen. 

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Luisenstraße
79539 Lörrach

Bauamt:
Luisenstraße
79539 Lörrach

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Luisenstraße
79539 Lörrach

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